Haftung bei Kfz
Selbstverständlich haften wir für unsere Arbeit, es gibt aber eine wichtige Ausnahme, die wir nicht beeinflussen können!
Die normalen Haftungsbedingungen können Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen. Außerdem werden diese durch das BGB geregelt.
Hier wollen wir nur auf eine wichtige Ausnahme bei der Bearbeitung von Fahrzeugen hinweisen: Bei Schäden die mit oder durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, haftet immer die jeweilige Versicherung des Kfz-Halters! Betriebshaftpflichtversicherungen, wie wir sie auch haben, treten für diese Schäden nicht ein! Das heißt bewegt einer unser Mitarbeiter Ihr Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße und verursacht einen Unfall, dann tritt nicht unsere Betriebshaftpflicht für den Schaden ein, sondern Ihre Kfz-Versicherung. Durch solche Schäden werden in der Regel weitere Kosten verursacht, die Ihr Versicherer nicht übernimmt:
- die Selbstbeteiligung bei Teil- und / oder Vollkasko
- die Wertminderung des Fahrzeuges durch den Unfallschaden
- die Höherstufung Ihrer Versicherungsbeiträge
- der Totalverlust bei fehlender Vollkasko-Versicherung
Autohändler können sich mit einer "Handel und Handwerk" Versicherung dagegen schützen, uns Verklebern als Bearbeiter an Fahrzeugen ist das leider nicht möglich. Da die Beträge schnell beträchtliche Höhen annehmen können (z.B. bei einem Totalschaden bei fehlender Vollkasko-Versicherung), übernehmen wir keine Haftung für derlei Schäden, da diese bis zu einem Bankrott unserer Firma führen könnten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Ihr Fahrzeug nur auf öffentlichen Straßen bewegen, wenn Sie unsere
Haftungsentlassung unterschrieben haben. Diese bewirkt, das der Schaden so behandelt wird, als wenn Sie ihn selbst verursacht hätten.
(Geschäftsführer)
Ich bin gerne für Sie da, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an:
E-Mail: wolter@agentur-wolter.de